Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Schweiz: Das bedeutet das Chlorothalonil-Verbot

Das Bundesamt für Landwirtschaft in der Schweiz hat entschieden, dass der Wirkstoff Chlorothalonil ab sofort nicht mehr verkauft werden darf.

Seit der Einstufung als relevant gilt für Abbauprodukte im Trinkwasser ein strenger Grenzwert. Dieser neue Grenzwert war teils überschritten worden. Bild: lid.

Aufgrund neuer Erkenntnisse hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entschieden, dass der Wirkstoff Chlorothalonil ab sofort nicht mehr verkauft und per Januar 2020 nicht mehr eingesetzt werden darf.

Was ist Chlorothalonil?

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff gegen Pilze, ein sogenanntes Fungizid. Es wurde in der Schweiz seit den 1970er-Jahren für den Schutz von Getreide, Kartoffeln, Gemüse oder Reben gegen Pilzbefall eingesetzt, aber auch nicht-landwirtschaftlich für Zierpflanzen verwendet.

Wieso wird es nun verboten?

2010 hat der Bund ein Programm zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln (PSM) eingeführt. Damit soll laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gewährleistet werden, dass diese die heutigen Anforderungen noch erfüllen. In diesem Rahmen wurde auch Chlorothalonil überprüft und im August 2019 bestimmte Abbauprodukte (Metaboliten) des Wirkstoffs von "nicht relevant" auf "relevant" umgestuft. Als "relevant" eingestuft wird Wirkstoff, wenn eine gefährliche Wirkung nicht ausgeschlossen werden kann. Gleichzeitig teilt das Bundesamt die Einschätzung der EU, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss. Damit gelten automatisch alle Grundwassermetaboliten als relevant.

Bis dahin war Chlorothalonil offiziell bewilligt und als nicht gefährlich eingestuft. Die Landwirtinnen und Landwirte, die den Wirkstoff eingesetzt haben, haben gesetzeskonform gehandelt.

Auch die EU hat den Wirkstoff verboten. Die Auffbrauchfrist endet dort im Mai 2020.

Kann Chlorothalonil in der Landwirtschaft ersetzt werden?

In der Landwirtschaft wird Chlorothalonil vor allem bei Getreide, Gemüse, Kartoffeln und im Rebbau eingesetzt. Laut David Brugger, Leiter Pflanzenbau beim Schweizer Bauernverband, kann Chlorothalonil grundsätzlich durch andere Wirkstoffe ersetzt werden. Allerdings nicht bei jeder Kultur gleich gut. Am schwierigsten sei dies bei Gerste und Brotgetreide im Einsatz gegen Blattkrankheiten, so Brugger. In diesen Kulturen ist jedoch der Extenso-Anteil hoch, das heisst, es wird auf Fungizide verzichtet.

Brugger weist zudem darauf hin, dass immer mehr Wirkstoffe verloren gehen und dies künftig zu Problemen mit Resistenzen führen könnte. Als grösste Herausforderung erachtet er dabei den Rapsanbau. "Wenn weitere Wirkstoffe wegfallen, sind wir rasch einmal eindimensional unterwegs", sagt Brugger.

Was sagt der Bauernverband zum Verbot?

Der Schweizer Bauernverband (SBV) hatte bereits im November die Landwirtinnen und Landwirte aufgefordert, auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Chlorothalonil zu verzichten. Auch die Fenaco-Landi-Gruppe hatte den Verkauf in Übereinstimmung mit der SBV-Empfehlung eingestellt. "In diesem Sinne begrüssen wird den Entscheid, weil nun endlich Klarheit herrscht", sagt SBV-Mediensprecherin Sandra Helfenstein gegenüber dem LID. Der Entscheid des Bundes zeige, dass das System bezüglich Zulassung von Pflanzenschutzmitteln funktioniere und Bewilligungen aufgrund von wissenschaftlichen Grundlagen erteilt, aber auch wieder entzogen würden.

Für den Bauernverband sei es wichtig, dass die Bauern sich auf die Zulassungsbehörden verlassen könnten. Er erwarte in Zukunft wieder geregelte Verfahren mit Fristen für den Abverkauf und Aufbrauch von Mitteln, die aus dem Verkehr gezogen werden, so Helfenstein. Bezüglich Entschädigung ist das weitere Vorgehen noch nicht klar. (LID)

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