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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Schweiz: Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen
Der Bundesrat will das Umweltschutzgesetz (USG) anpassen, um invasive gebietsfremde Arten wirksamer bekämpfen zu können. Am 20. Juni 2025 hat er die Vernehmlassung zur Umweltschutzgesetzrevision eröffnet. Die Kantone sollen künftig die Möglichkeit haben, eigene Vorschriften über Maßnahmen zur Bekämpfung und gegen die unbeabsichtigte Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Organismen erlassen zu können.
Um ein möglichst koordiniertes Vorgehen über die Kantonsgrenzen hinweg sicherzustellen, soll der Bundesrat die invasiven gebietsfremden Arten festlegen, auf die sich die kantonalen Vorschriften beziehen dürfen. Dabei hat er die Kantone einzubeziehen. Zudem soll der Bundesrat Maßnahmen gegen das unbeabsichtigte Einbringen invasiver gebietsfremder Organismen in die Schweiz sowie zur Bekämpfung solcher Organismen auf Flächen bestimmter großer Infrastrukturanlagen wie Nationalstraßen und Eisenbahnanlagen vorsehen.
Im Jahr 2019 wurde ein Revisionsentwurf des Umweltschutzgesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Die Vorlage sah umfassende Regelungen gegen invasive gebietsfremde Organismen auf Bundesebene vor. Sie stieß jedoch auf erheblichen Widerstand. Die Revision wurde deshalb zunächst zugunsten der Umsetzung der Motion 19.4615 Friedl "Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten" zurückgestellt. In der Folge hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vorlage überarbeitet. Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert bis zum 13. Oktober 2025.
Hintergrund
Die globale Reise- und Handelstätigkeit führt dazu, dass Organismen in Gebiete gebracht werden, wo sie natürlicherweise nicht vorkommen. Breiten sie sich dort aus und führen zu gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder ökologischen Schäden, gelten sie als invasiv. Bekannte Beispiele von invasiven gebietsfremden Arten sind die Amerikanischen Goldruten, die Asiatische Hornisse oder die Quagga-Muschel. Die Anzahl der invasiven gebietsfremden Arten nimmt in der Schweiz zu: Während 2006 noch 107 Arten als invasiv galten, waren es 2022 bereits 197.

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