Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Schweiz: Aktualisierung der genehmigten Wirkstoffe

Das schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die Liste der genehmigten Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel aktualisiert.

In der Schweiz haben die Wirkstoffe Indoxacarb und Phosmet ihre Zulassung verloren. Bild: GABOT.

Das neu für die Pflanzenschutzmittelverordnung zuständige BLV hat fünf neue Wirkstoffe in die Liste aufgenommen und zwei gestrichen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist seit dem 1. Januar 2022 neu anstelle des Bundesamts für Landwirtschaft für die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) zuständig. Deren Anhang 1 enthält die zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigten Wirkstoffe und soll wie bisher zweimal jährlich angepasst werden. Ziel dabei ist, dass Pflanzenschutzmittel für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind, zugleich aber Schädlinge wirksam bekämpft werden können.

Die Revision der PSMV erfolgte größtenteils in Anpassung an das EU-Recht. Folgende fünf Wirkstoffe werden in den Anhang aufgenommen: E3Z8-14Ac, E3Z8Z11-14Ac, Eugenol, Geraniol und Thymol. Umgekehrt werden die Wirkstoffe Indoxacarb und Phosmet daraus gestrichen. Diese dürfen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nicht mehr in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Weiter werden die Wirkstoffe 8-Hydroxychinolin und Cypermethrin neu als Substitutionskandidaten geführt. Das heißt, sie müssen nach Möglichkeit durch Pflanzenschutzmittel ersetzt werden, die Wirkstoffe mit günstigeren Eigenschaften bezüglich ihres Risikos für Mensch, Tier und Umwelt enthalten.

Die Änderung trat am 1. Juli 2022 in Kraft. Für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Indoxacarb enthalten, sind Übergangsfristen vorgesehen. So dürfen diese Pflanzenschutzmittel noch bis zum 1. Oktober 2022 in Verkehr gebracht und bis zum 1. April 2023 verwendet werden. Für Phosmet erübrigt sich eine Übergangsbestimmung, da jetzt schon keine Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff mehr bewilligt sind. (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.