Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Roundup Future: Zulassung teilweise wieder wirksam

Mit der Fachmeldung vom 11. März 2025 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) derzeit nicht wirksam ist.

Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future derzeit teilweise wirksam. Bild: GABOT.

Mit Bescheid vom 24. April 2025 hat das BVL nun auf Antrag des Zulassungsinhabers die sofortige Vollziehung des Verlängerungsbescheides vom 25. November 2024 hinsichtlich der untenstehenden Anwendungen angeordnet.

Dementsprechend ist die Zulassung von Roundup Future für die folgenden Anwendungen wieder wirksam:

Anwendungsnummer Schadorganismus Kultur/Objekt
00A042-00/00-001 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Ackerbaukulturen
00A042-00/00-007 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Obstgehölze (ausgenommen: Himbeerartiges Beerenobst)
00A042-00/00-008 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Ackerwinde) Weinrebe
00A042-00/00-009 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wiesen, Weiden
00A042-00/00-010 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wurzel- und Knollengemüse
00A042-00/00-014 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz (ausgenommen: Lärche, Douglasie)
00A042-00/00-015 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen
00A042-00/00-016 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Rasen
00A042-00/00-018 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Stockholz, Holzgewächse Nichtkulturland ohne Holzgewächse, Wege und Plätze mit Holzgewächsen
00A042-00/00-019 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter, Holzgewächse Zierpflanzen, Baumschulgehölzpflanzen
00A042-00/00-022 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Laubholz, Nadelholz
00A042-00/00-023 Stockholz, Holzgewächse, Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Nadelholz, Laubholz
00A042-00/00-024 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Fruchtgemüse 
00A042-00/00-025 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Spargel
00A042-00/00-028 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Wurzel- und Knollengemüse
00A042-00/00-029 Einkeimblättrige Unkräuter, Zweikeimblättrige Unkräuter Gemüsekulturen

Im Übrigen hat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Deutsche Umwelthilfe e. V. vom 4. März 2025 Bestand. Die Zulassung von Anwendungen, die in der vorstehenden Tabelle nicht aufgeführt sind, ist daher weiterhin nicht wirksam.

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