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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Rheinland-Pfalz: 6,5 Mio. Euro für Frostschäden ausgezahlt
Dank einer Sonderregelung der Europäischen Union standen Deutschland insgesamt 46,5 Mio. Euro an Krisenbeihilfen zur Verfügung – rund 14 Mio. Euro davon entfielen auf Rheinland-Pfalz. Die vom Ministerrat verabschiedete Landesverordnung regelt rückwirkend die Zuständigkeit für die Abwicklung der EU-Krisenbeihilfe.
„Unsere Obst- und Weinbaubetriebe haben durch die Frostnächte teils massive Ernteausfälle erlitten. Es war wichtig, dass die Unterstützung schnell bei den Menschen ankommt – und genau das ist gelungen“, sagte Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt. „Bislang konnten bereits über 6,5 Mio. Euro an rund 450 Betriebe in Rheinland-Pfalz ausgezahlt werden.“ Da die Mittel wegen enger EU-Vorgaben bis spätestens 30. April 2025 ausgezahlt sein mussten, hatte das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel bereits auf Grundlage einer Vorgriffsregelung mit der Auszahlung begonnen.
„Wir wollen, dass Hilfe unbürokratisch und effektiv dort ankommt, wo sie gebraucht wird – bei den Menschen, die unsere Kulturlandschaft prägen und hochwertige regionale Produkte erzeugen“, betonte Ministerin Schmitt. „In solchen Ausnahmesituationen zählt Verlässlichkeit – und die haben wir bewiesen.“
Antragsberechtigt waren Betriebe, die frostbedingte Ertragsausfälle von mindestens 30% und einen Gesamtschaden von über 7.500 Euro verzeichnet hatten. Die entsprechenden Anträge mussten bis Ende 2024 eingereicht werden. Die Auszahlung der Beihilfen musste bis Ende April 2025 erfolgen.

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