Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

REWE-Group: Darf Anteile an der Wasgau AG übernehmen

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der REWE-Gruppe (REWE), 25,1% der Anteile an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft (Wasgau Food) zu erwerben, im Fusionskontrollverfahren freigegeben.

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der REWE-Gruppe (REWE), 25,1% der Anteile an der Wasgau Food Beteiligungsgesellschaft (Wasgau Food) zu erwerben, im Fusionskontrollverfahren freigegeben. Aufgrund einer Gesamtbetrachtung der festgestellten Wettbewerbsbedingungen ist das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis gekommen, dass die Minderheitsbeteiligung der REWE an Wasgau Food weder die Entstehung noch die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf den betroffenen Märkten erwarten lässt.

Mit der fusionskontrollrechtlichen Freigabe ist aber noch keine abschließende Entscheidung über die kartellrechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Einkaufskooperation von REWE mit der Wasgau Produktions- und Handels AG (Wasgau AG) verbunden. Die Beteiligung von REWE an Wasgau Food, dient vorwiegend der Absicherung des Kooperationsvertrages mit der von der Wasgau Food kontrollierten Wasgau AG. Diese Kooperation wird nunmehr auf ihre Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Kartellrecht geprüft.

Präsident Mundt: „Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht dem Bundeskartellamt, sowohl konzentrative als auch kooperative Aspekte der Zusammenarbeit von Unternehmen umfassend zu würdigen. Unter fusionskontrollrechtlichen Gesichtspunkten gibt die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen keinen Anlass für Bedenken. Die Frage, wie die enge Kooperation vor dem Hintergrund des allgemeinen Kartellverbots zu beurteilen ist, bedarf hingegen noch der eingehenden Prüfung.“

Im Rahmen des weiteren Verfahrens wird das Bundeskartellamt die wettbewerbliche Bedeutung der strategischen Bündelung von Beschaffungsvolumina mittels Einkaufskooperationen durch REWE analysieren. Weiterhin sind die Auswirkungen der Kooperation gerade auf kleinere Wettbewerber zu beachten, die bislang ihre Beschaffung unter Beteiligung von Wasgau gebündelt haben und nunmehr einen Kooperationspartner verlieren. Schließlich wird das Bundeskartellamt in diesem Verfahren prüfen, ob es zwischen den Unternehmen zu einer Angleichung der Preis- und Sortimentsstrategie auf den Absatzmärkten kommt. (bundeskartellamt)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.