Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Rentenbank: Förderzuschuss bei Programmkrediten

Die Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt am Main führt ab sofort einen Förderzuschuss für einige ihrer Programmkredite ein.

Gebäude der Landwirtschftlichen Rentenbank. Bild: Rentenbank.

„Als Förderbank arbeiten wir nicht profitorientiert, sondern möchten das niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten an die Endkreditnehmer weitergeben. Hierzu ist unser Förderzuschuss ein einfaches und wirksames Mittel“, so Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.

Zur Einführung beträgt der Förderzuschuss 1,0% der Darlehenssumme. Er wird für Darlehen zu Top-Konditionen bei bestimmten Laufzeiten und Zinsbindungen gewährt. Der Betrag wird gemeinsam mit dem Darlehen ausgezahlt. Die Höhe und Ausgestaltung des Förderzuschusses wird in Zukunft an die Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten angepasst und im jeweils aktuellen Konditionenrundschreiben der Rentenbank veröffentlicht.

Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.

Die Programmkredite der deutschen Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum dürfen neben anderen öffentlichen Mitteln, z. B. Zuschüssen, eingesetzt werden, soweit die von der EU vorgegebenen Beihilfeobergrenzen eingehalten wer­den. Bei allen Förderdarlehen der Rentenbank sind die Kre­ditanträge an die Hausbank zu richten. In Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der Sicherheiten nehmen die Hausbanken die Einstufung in die jeweilige Preisklasse vor. (rentenbank)

 

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