Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Rentenbank: 0,01% Zinsen für unwettergeschädigte Betriebe

Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort das zusätzliche Programm "Liquiditätssicherung Unwetter" als Wiederaufbauhilfe für schwer geschädigte landwirtschaftliche Betriebe an. Bei diesen Darlehen beträgt der effektive Zinssatz 0,01% in der günstigsten Preisklasse A.

Neues Programm "Liquiditätssicherung Unwetter" als Wiederaufbauhilfe für schwer geschädigte landwirtschaftliche Betriebe.

Die Unwetter und Hochwasser haben in vielen Betrieben der Landwirtschaft, des Garten- und des Weinbaus verheerende Schäden verursacht. Diese Betriebe können im neuen Programm künftig auch Ersatzbeschaffungen von Maschinen und Geräten sowie Reparaturen und den Neuaufbau beschädigter oder zerstörter Gebäude finanzieren.

Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von vier, sechs oder zehn Jahren und sind mit einem Tilgungsfreijahr ausgestattet. Beim zehnjährigen Darlehen ist eine Zinsbindung von fünf oder zehn Jahren wählbar.

Darüber hinaus bietet die Rentenbank in der teils sehr angespannten Liquiditätssituation allen betroffenen Betrieben weiter die Möglichkeit an, Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderdarlehen zu beantragen.

Die Anträge sind an die jeweilige Hausbank zu richten. Im Programm „Liquiditätssicherung Unwetter“ ist zusammen mit dem Darlehensantrag eine Eigenerklärung über die Betroffenheit durch Unwetter und Hochwasser einzureichen. Das Programm ist zunächst befristet bis zum 30. März 2022.  (Rentenbank)

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