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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
QS-System: Verstöße konsequent geahndet
Im Jahr 2014 verhängte der Sanktionsbeirat des QS-Systems in 288 Fällen Vertragsstrafen in einer Gesamthöhe von 142.150 Euro. Damit wurden schwere Verstöße gegen die QS-Anforderungen geahndet, etwa bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Obst, Gemüse und Kartoffeln. Im Vergleich zu den beanstandeten Fällen zeigten die Kontrollen der neutralen Zertifizierungsstellen in mehr als 44.500 Fällen, dass die Systempartner nach den QS-Anforderungen arbeiten.
"Bei schweren Verstößen gegen die QS-Anforderungen wird ein Sanktionsverfahren eröffnet und der Vorfall konsequent aufgearbeitet", so Dr. Hermann-Josef Nienhoff, Geschäftsführer der QS Qualität und Sicherheit GmbH. "Das stärkt die Vertrauensbasis zwischen den Systempartnern, denn jeder muss sich auf die Leistung des Anderen verlassen können". Der Sanktionsbeirat des QS-Systems bearbeitete 2014 insgesamt 431 Fälle (davon 124 in der Systemkette Obst, Gemüse, Kartoffeln). In insgesamt 97 Fällen wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Befristete Sperren für das QS-System oder die Erhöhung der Auditfrequenz verhängte der Sanktionsbeirat in 42 Fällen.
Sanktionsbeirat entscheidet auf Faktenbasis
Der Sanktionsbeirat des QS-Systems agiert als unabhängiges Gremium. Unter dem Vorsitz eines Richters beraten ein Rechtsanwalt und unabhängige Sachverständige, wie Verstöße gegen QS-Anforderungen geahndet werden. Zur Beurteilung der Sanktionsfälle liegen dem Sanktionsbeirat die Ergebnisse der kurzfristig durchgeführten Sonderaudits, der Bericht der Zertifizierungsstellen sowie die Laboranalysen vor. Außerdem werden die Stellungnahmen der QS-Systempartner zu den Sanktionsverfahren von den Sachverständigen zur Be-urteilung herangezogen. Bei schwerwiegenden Verstößen können Vertragsstrafen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. In anderen Fällen spricht der Sanktionsbeirat Abmahnungen aus oder verhängt weitere Sanktionen, wie befristete Sperren für das QS-System oder verpflichtet zu einer erhöhten Auditfrequenz. Gegen die verhängten Sanktionen kann Wiederspruch eingelegt werden. In solchen Fällen entscheidet der Sanktionsbeirat zunächst über den Wiederspruch. Den Systempartnern steht auch der Weg zu den öffentlichen Gerichten offen.
Sanktionsstrafen fließen in die Forschung
Die Mittel aus den erteilten Vertragsstrafen fließen in den QS-Wissenschaftsfonds, der als gemeinnützig anerkannt ist. Er fördert Forschungsprojekte und wissenschaftliche Untersuchungen in den Themenbereichen Lebensmittelsicherheit, Qualitätssicherung und Tierschutz. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein unabhängiger Vorstand. (Quelle: QS)

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