Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

PROMAN und KARATE ZEON: Notfallzulassungen erteilt

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) und für das Insektizid KARATE ZEON (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) erteilt.

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für das Herbizid PROMAN (Wirkstoff: Metobromuron) und für das Insektizid KARATE ZEON (Wirkstoff: lambda-Cyhalothrin) erteilt.

Für KARATE ZEON gilt die Notfallzulassung für die Anwendung gegen Kirschessigfliegen an Herbsthimbeeren zwischen dem 15. Juni und 12. Oktober 2016. Daneben wurde für PROMAN eine Notfallzulassung gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Zeitraum zwischen dem 20. Juni und 17. Oktober 2016 erteilt. (Quelle: QS)

Eine genaue Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL unter www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Genehmigungen/psm_ZugelPSM_genehmigungen_node.html 

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