Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Profi-Pflanzenschutzmittel: Abgabe nur noch gegen Vorlage des Sachkundenachweises

Ab heute dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, nur noch abgegeben werden, wenn der Käufer seinen Sachkundenachweis vorlegt.

Ab heute dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, nur noch abgegeben werden, wenn der Käufer seinen Sachkundenachweis vorlegt. Diese Regelung wurde mit der Novelle des Pflanzenschutzgesetzes eingeführt und ist ab dem genannten Stichtag anzuwenden. Die Bundesländer haben in einer Leitlinie erläutert, wie die gesetzlichen Vorschriften im Handel umgesetzt werden können. Die Leitlinie ist unten abrufbar. 

Gemäß der Leitlinie gilt die Vorgabe gemäß § 23 Absatz 1 Pflanzenschutzgesetz als erfüllt, wenn der Käufer seinen Sachkundenachweis und Personalausweis zum Zeitpunkt des Erwerbs vorlegt. Bei einer Abgabe an Stammkunden kann auf die regelmäßige Vorlage der Sachkundenachweise verzichtet werden, sofern die Sachkunde dokumentiert wurde und jederzeit nachvollzogen werden kann. Der Handel muss anhand betrieblicher Abläufe und entsprechender Mitarbeiterinformationen gewährleisten, dass die Abgabe nur an sachkundige Erwerber erfolgt.

Die Leitlinie enthält auch entsprechende Hinweise für den Internet- und Versandhandel sowie für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an Betriebe, Personenvereinigungen oder sonstige Dritte.

Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln Leitlinie

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