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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Preisbremsen: Erleichterung beim Gartenbau
„Uns war besonders wichtig, dass alle Möglichkeiten, die die EU-beilhilferechtlichen Regelungen für die gärtnerischen Betriebe vorsehen, auch in der nationalen Gesetzgebung voll zur Anwendung kommen“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. In den vergangenen Monaten haben wir die Notlage, insbesondere der energieintensiven Unterglas-Betriebe, an die Politik adressiert. Unsere überwiegenden klein- und mittelständischen Unternehmen müssen einen teils hohen Energiebedarf bei der gärtnerischen Produktion stemmen.
Mit den in erster Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedeten Entwürfen wird auch der Gartenbau in den nächsten Monaten eine erhebliche Entlastung erfahren, die für die betroffenen Betriebe zumindest einen gewissen Ausgleich der extrem steigenden Energiekosten bedeutet. Da die Mehrkosten über die Preisbremsen nur anteilig erstattet werden, hat das Einsparen von Energie für den Gartenbau nach wie vor große Priorität.
Hintergrund:
Der Bundestag hat sich heute in der ersten Lesung mit den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Gesetzentwürfen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie zur Einführung einer Strompreisbremse beschäftigt.
Bei Produzenten landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse wird die Beihilfe bei 250.000 Euro, gemäß TCF, gedeckelt werden. Bei Großverbrauchern sind unter bestimmten Voraussetzungen auch höhere Beihilfen zu erwarten. (ZVG)

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