- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Preisangabenverordnung: HDE begrüßt gepl...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Preisangabenverordnung: HDE begrüßt geplante Eins-zu-eins-Umsetzung
Die Überarbeitung war wegen neuer EU-Vorgaben erforderlich geworden. Außerdem berücksichtigt der Verordnungsgeber jetzt die neuere Rechtsprechung. Der HDE hat zu dem Entwurf eine Stellungnahme vorgelegt.
„Die Bundesregierung folgt mit ihrem Entwurf im Wesentlichen den Grundsätzen einer Eins-zu-eins-Umsetzung und vermeidet so unnötige Belastungen des Einzelhandels, ohne den Verbraucherschutz aus den Augen zu verlieren“, stellt Peter Schröder, HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, fest. Einige rechtliche Klarstellungen erleichterten zudem die Anwendbarkeit der Vorschriften zur Preisauszeichnung und senkten damit die Abmahnrisiken der Händler, so der HDE-Jurist. Er erläutert: „Insbesondere bei der Preisauszeichnung pfandpflichtiger Getränke hat es in den vergangenen Jahren Unsicherheiten und deshalb auch Abmahnungen gegeben.“ Mit dem Regierungsentwurf werde klargestellt, dass die Handelsunternehmen an der gewohnten Praxis festhalten und Getränkepreis sowie Pfand separat ausweisen dürften. Bei der Reduzierung verderblicher Waren sorge der Entwurf zudem für wichtige Erleichterungen im Zusammenhang mit der Auszeichnung des abgesenkten Verkaufspreises. „Dies war im Sinne der Nachhaltigkeit dringend geboten, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden“, stellt Schröder klar.
Die neue Regelung zur Preisauszeichnung bei Werbung im Schaufenster findet beim HDE allerdings keine Zustimmung. Nach Auffassung des Verbands fehlt eine Ausnahmevorschrift zur Preisauszeichnung im Schaufenster. Danach soll es dem Händler gestattet werden, auf eine Preisauszeichnung zu verzichten, wenn die präsentierte Ware erst nach einem Beratungsgespräch, individueller Herstellung oder Bestellung verkauft wird. „Eine entsprechende Änderung ist etwa beim Vertrieb von Luxusprodukten aus Gründen der Diebstahl- und Raubprävention erforderlich“, erläutert Schröder. (HDE)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.