Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Plastikmüll: Hersteller sollen Kosten mittragen

Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag am kommenden Donnerstag erstmalig berät.

Produzenten von beispielsweise Plastiktüten sollen für Müllbeseitigung zahlen. PlastikBild: GABOT.

Mit dem Gesetz sollen Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung umgesetzt werden, die sich aus der EU-Richtlinie 2019/904 ergeben. Konkret ist vorgesehen, dass Hersteller von Plastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakfiltern die „notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken", heißt es im Gesetzentwurf.

Die Pflicht zur Übernahme bestimmter Kosten durch die Hersteller solle dazu beitragen, „Kunststoffe entlang der Wertschöpfungskette nachhaltiger zu bewirtschaften, die Vermüllung der Umwelt zu bekämpfen sowie die Sauberkeit des öffentlichen Raums zu fördern".

So ist geplant, dass Unternehmen künftig eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Die Höhe dieser „Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion" sei abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegplastikprodukten, schreibt die Bundesregierung. Abgabesätze und Auszahlungskriterien würden nach gesetzlich festgelegten Maßstäben durch Rechtsverordnung bestimmt. Dabei müsse entsprechend der europarechtlichen Anforderungen der Maßstab der Kosteneffizienz der Leistungserbringung sowie das Gebot der Kostendeckung verpflichtend zugrunde gelegt werden, heißt es im Entwurf.

Aus dem Fonds sollen Kommunen künftig Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen. Die Kostenerstattung soll erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr 2024 erfolgen. Basierend auf ersten Forschungsergebnissen des Umweltbundesamtes schätzt die Bundesregierung die jährlichen Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Mio. Euro. (hib/SAS)

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