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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Photovoltaikanlagen in Kleingärten
Diesem Ziel dient der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (21/1398). Darin soll es jetzt heißen: „Balkonkraftwerke sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig."
Die Länderkammer begründet das Vorhaben damit, dass im Bundeskleingartengesetz die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten weder ausdrücklich erlaubt noch verboten sei. Allerdings enthalte Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein" dürfe. Die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen könnte - ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz - bei derzeitiger Rechtslage eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen. Sofern die Anlage bei einer solchen Entwicklung in letzter Konsequenz nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes angesehen werden könne, wäre dies angesichts der dort geregelten Schutzvorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten und zur Höhe des Pachtzinses nicht im Interesse der Pächter.
Unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen zu einer unzulässigen Versorgung einer Laube mit Elektrizität führen, könne derzeit kaum rechtssicher beurteilt werden, stellt der Bundesrat fest und will daher das Gesetz ändern lassen. Damit werde das Aufstellen von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom zur Eigenversorgung keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handele. (hib/HLE)

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