Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Pflanzenschutzmittel: Keine "Urlaubsmitbringsel"

Günstigere Preise im Ausland können den einen oder anderen dazu verleiten, sich auf Urlaubs- oder Kurzreisen mit Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmitteln für den eigenen Garten einzudecken.

Es ist nicht zulässig, Pflanzenschutzmittel im Ausland zu erwerben, um sie in Deutschland anzuwenden oder weiter zu veräußern. Bild: GABOT.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Pflanzenschutzmittel im Ausland zu erwerben, um sie in Deutschland anzuwenden oder weiter zu veräußern.

Nach dem geltenden Pflanzenschutzrecht dürfen in Deutschland nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen sind. Wer nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel einführt, in Verkehr bringt oder anwendet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Von Pflanzenschutzmitteln können bei unsachgemäßer Anwendung Gefahren für die Gesundheit des Anwenders, umstehende Personen, Tiere und die Umwelt ausgehen. In der Regel sind die im Ausland angebotenen Produkte weder vom BVL zugelassen noch in deutscher Sprache gekennzeichnet. Das ist gefährlich. Nur wer über alle notwendigen Informationen zur Handhabung und zum Einsatz dieser Produkte verfügt, kann das Mittel zielgerichtet und gefährdungsarm verwenden. Ein „sicherer Kauf“ von Pflanzenschutzmitteln beinhaltet auch eine umfassende Beratung durch sachkundiges Personal. Das LfULG empfiehlt deshalb, Pflanzenschutzmittel nur im Fachhandel zu kaufen und sich auch über Alternativen zu informieren. (Quelle: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie)

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