Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Pflanzenschutzgesetz: DRV vermisst Übergangsregelungen

Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) ist mit dem vorgesehenen Zeitplan zur europäischen Harmonisierung im Pflanzenschutz nicht zufrieden. Er vermisst eine Übergangsregelung für die gegenseitige Anerkennung von bereits zugelassenen Mitteln aus den Nachbarstaaten.

Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) ist mit dem vorgesehenen Zeitplan zur europäischen Harmonisierung im Pflanzenschutz nicht zufrieden. Er vermisst eine Übergangsregelung für die gegenseitige Anerkennung von bereits zugelassenen Mitteln aus den Nachbarstaaten. Mit dem am 10. November 2011 verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechts hat der Deutsche Bundestag zwar die Weichen für die Harmonisierung im Pflanzenschutz innerhalb der Europäischen Union gestellt. Allerdings werden nur solche Zulassungen anerkannt, die seit dem 14. Juni 2011 ausgestellt worden sind. „Wir bedauern das sehr“, sagt dazu Dr. Michael Reininger, Referent für Agrar-Betriebsmittel beim DRV. „Jetzt vergehen Jahre, bis die Vorteile der zonalen Zulassung bei deutschen Landwirten ankommen.“

Auch bei der vorgesehenen Kontrolle der Sachkunde hat sich der DRV ein deutlicheres Signal durch den Bundestag gewünscht. Wenn 2012 die neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung kommt, darf der Handel nicht verpflichtet werden, bei jeder Abholung die entsprechende Bescheinigung kontrollieren zu müssen. „Einmal zu Beginn der Saison muss ausreichen“, so Dr. Reininger.

Zufrieden ist der DRV mit den Verschärfungen gegenüber illegalen Machenschaften. „Strafvorschriften schrecken ab“, betont Dr. Reininger, „ebenso der drohende Entzug von erteilten Genehmigungen“. Darüber hinaus hat der Bundestag die Bundesregierung gebeten, bei Bedarf eine Erlaubnispflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmittel vorzulegen, so wie es der DRV gefordert hatte. (drv)

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