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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Pflanzenpassregelung: ZVG in Kritik bestätigt
„Der Bericht zeigt, dass sich ein Engagement lohnt“, betont ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Wichtige Kritikpunkte seien aufgenommen worden. Nun liege es am Gesetzgeber, darauf zu regieren und nachzujustieren. Der ZVG werde den Prozess weiter intensiv begleiten.
Insbesondere wurde vom ZVG, wie von vielen an der Evaluierung Beteiligten, die Ausweitung der Pflanzenpassregelung auf alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen als zu aufwendig und schwierig bemängelt. Weiterhin besagen die Rückmeldungen, dass die Übergänge zu den neuen Regelungen nicht immer reibungslos verliefen und die neuen Vorschriften häufig nicht eindeutig waren. Der auch von deutschen Gärtnern kritisierte erhöhte Aufwand, den Pflanzenpass an jeder einzelnen Handelseinheit anbringen zu müssen, fand Berücksichtigung im Bericht.
Um die Wirksamkeit und die praktische Umsetzung zu verbessern und sie zweckmäßiger zu gestalten, sollen weitere Erörterungen erfolgen, um zu klären, welche gezielten Verbesserungen erforderlich sind. Dabei werden explizit die Bestimmungen über das Anbringen von Pflanzenpässen an Handelseinheiten, die Modalitäten zum Fernabsatz sowie die mögliche Einführung eines elektronischen Pflanzenpasses erwähnt.
Insgesamt hat die ausgeweitete Pflanzenpassregelung laut EU-Kommission dazu beigetragen, die Ziele der Verordnung zu erreichen, darunter insbesondere eine höhere Wirksamkeit des Schutzes vor Quarantäneorgansimen, ein besserer Grad der Vorbereitung auf die Identifizierung neuer Pflanzenschädlinge und ein besseres Verständnis und Bewusstsein hinsichtlich der Bedeutung der Pflanzengesundheit.
Hintergrund: Artikel 79 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/2031 verpflichtet die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Erfahrungen mit der Ausweitung der Pflanzenpassregelung auf alle Verbringungen von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen innerhalb des Gebiets der Union samt einer klaren Kosten-Nutzen-Analyse für die Unternehmer vorzulegen. Dem ist die Kommission mit dem jetzt vorgelegten Bericht nachgekommen. Vorausgegangen ist ein umfangreiches Evaluierungsverfahren. (ZVG)

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