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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Online-Handel: Faire Steuererhebung gefordert
„Der Staat muss international für zumindest annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen. Das gilt auch für die Steuern. Ansonsten werden einheimische Händler, die in Deutschland ihre Steuern zahlen, gegenüber ausländischen Online-Händlern benachteiligt“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Es müsse durch ein möglichst einfaches und effizientes Verfahren sichergestellt werden, dass der Versandhandel an der Umsatzsteuer vorbei aus dem Nicht-EU-Ausland nicht mehr möglich ist. Der Verkauf ausländischer Waren findet oft über Internetplattformen statt, welche auch sämtliche Fulfillment-Dienstleistungen übernehmen. Eine Möglichkeit des Ausschlusses von Steuerhinterziehung wäre daher die Einbindung der Plattformen in die Umsatzsteuererhebung.
Zusätzlich fordert der HDE, den internationalen Wettbewerb im E-Commerce durch den Abbau bürokratischer Hürden zu verbessern. „Grenzüberschreitender Online-Handel muss einfacher und unbürokratischer werden. Ein wichtiger Schritt wäre, dass sich die Händler nicht mehr wie bisher im Staat des Kunden umsatzsteuerlich registrieren und dort Steuererklärungen abgeben müssen“, so Tromp weiter. Vielmehr sollten Händler, die private Kunden im EU-Ausland beliefern, die Umsatzsteuer im Inland über einen sogenannten One-Stop-Shop abwickeln dürfen. Damit bräuchte der Händler seine Umsatzsteuer für internationale Lieferungen nur noch mit einer einheitlichen zentralen Stelle abzurechnen. (HDE)

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