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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
OLG Hamm: Prozess über Abdrift von Pflanzenschutzmitteln
Nach den Begutachtungen durch Sachverständige stehe – so der 24. Zivilsenat – fest, dass der durch zwei der drei Beklagten im Oktober 2013 mit dem Pflanzenschutzmittel Malibu ausgebrachte Wirkstoff Pendimethalin durch Abdrift auf Felder des klagenden Landwirts gelangt sei. Hierdurch sei eine den zulässigen Höchstwert für den Ökolandbau überschreitende Belastung mit dem vorgenannten Wirkstoff verursacht worden, weshalb die angebauten Pflanzen insgesamt nicht mehr vermarktungsfähig gewesen seien. Dies widerspreche dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen ökologischem und konventionellem Landbau als jeweils zulässige Bewirtschaftungsarten.
Die von den beiden verurteilten Landwirten für das Aufbringen gewählten Düsen – und bei einem Landwirt zudem der verwendete (Applikations-)Druck – hätten nicht der „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft entsprochen, um eine Abdrift zu verhindern. Sie seien dem Kläger daher zum Ersatz des ihm entstandenen Schadens – vor allem zum Ausgleich des ausgefallenen Ertrags bei einem Verkauf der Pflanzen – verpflichtet.
Bei dem dritten beklagten Landwirt konnte der 24. Zivilsenat auf der Grundlage der sachverständigen Begutachtungen allerdings nicht feststellen, dass dieser durch Abdrift von Pflanzenschutzmittel auf ein Feld des Klägers eingewirkt hätte.
Die Revision hat der Senat nicht zugelassen. Nicht rechtskräftiges Urteil des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.11.2021 (Az. 24 U 74/16, OLG Hamm) (Justiz NRW)

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