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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Österreich: Teilverbot für Glyphosat beantragt
"Mit diesem EU-Recht-konformen Teilverbot wird das Risiko bei besonders sensiblen Anwendungen, beispielsweise auf öffentlich zugänglichen Flächen, ausgeschaltet. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Landwirtschaft für ökologisch sinnvolle Bereiche wie dem Bodenschutz weiterhin ein geeignetes Instrument zur Hand hat. Mit dieser vernünftigen Vorgangsweise kann gleichzeitig dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung wie auch den Notwendigkeiten für einen bodenschonenden Ackerbau Rechnung getragen werden", erklärte Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer (LK) Österreich.
Vom Verbot betroffene Bereiche
Konkret sieht der Antrag vor, das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat für folgende Bereiche zu verbieten: für Flächen, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden (das sind öffentlich zugängliche Sport- und Freizeitplätze, Schwimmbäder, Kinderbetreuungs-und Bildungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Park- und Gartenanlagen, Friedhöfe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Einrichtungen der Altenbetreuung und Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen) sowie für den Haus- und Kleingartenbereich und die nicht-berufliche Verwendung, sofern kein Sachkundenachweis vorliegt. Des weiteren betrifft das Verbot die Vorerntebehandlung einschließlich "Sikkation", sofern das Erntegut für Lebens- oder Futtermittelzwecke bestimmt ist. (LK)

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