Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Öko-Landbau: Änderung der Gesetze

Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (19/28404) zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) vor.

Mit der neuen Verordnung sollen die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet werden. Bild: GABOT.

Das ÖLG und das ÖkoKennzG dienen der Durchführung des EU-Rechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und der Kennzeichnung entsprechender Produkte. Nachdem die geltende EG-Öko-Basisverordnung - Verordnung (EG) Nr. 834 / 2007 des Rates vom 28. Juni 2007 zum 1. Januar 2022 abgelöst wird, soll an ihre Stelle die Verordnung (EU) 2018 / 848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen treten.

Mit der neuen Verordnung sollen die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet werden. Die neue EU-Öko-Basisverordnung werde eng mit der Verordnung (EU) 2017 / 625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen verzahnt sein. Zudem soll von einer neu gefassten Ausnahmemöglichkeit der EU-Öko-Basisverordnung zur Zertifizierungspflicht auch zukünftig auf nationaler Ebene Gebrauch gemacht werden, nach der Verkäufer geringfügiger Mengen an Öko-Erzeugnissen von der ansonsten geltenden Verpflichtung zur Zertifizierung ihrer Tätigkeit freigestellt werden können. (hib/EIS)

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