Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Obstbau: Verteidigt sich gegen Rückstandsvorwurf

Fachgruppe Obstbau unterstützt Betriebe gegen Rückstandsvorwurf.

Damit Erdbeerproduzenten auf ungerechtfertigte Vorwürfe zu Pflanzenschutzrückständen reagieren können, hat die Bundesfachgruppe Obstbau ein Kundeninformationsblatt gemeinsam mit dem Industrieverband Agrar (IVA), der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und der Vereinigung der Spargel- und Beerenanbauer erstellt.

Anlass war eine Pressemeldung des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), in der er von belasteten Erdbeerproben berichtete.

„Die ungefilterte Übernahme der BUND-Meldung ist umso erschreckender, als dass die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen eigentlich wieder einmal belegen, dass in der deutschen Erdbeerproduktion mit großer Verantwortung auch im Bereich Pflanzenschutz gearbeitet wird“ betont Bundesfachgruppengeschäftsführer Joerg Hilbers.

Die tendenziösen, skandalisierenden Berichterstattungen rissen nicht ab und verunsicherten die Kunden. Deutsche Erdbeeren könnten unbedenklich genossen werden, erklärt Hilbers und verweist auf die Bewertung des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR), wonach alle im Testbericht nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe toxikologisch bewertet und im Rahmen der zugelassenen Anwendungen für sicher befunden worden seien. In keiner Probe sei zudem der gesetzlich festgesetzte Rückstandshöchstgehalt (RHG) überschritten oder auch nur annähernd erreicht worden. (ZVG/Bundesfachgruppe)

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