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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Obst: Über 6.000 Apfelsorten in neuer Datenbank
Das Bundessortenamt stellt der Baumschulwirtschaft, dem amtlichen Kontrolldienst und allen sonstigen Interessierten eine Auflistung aller vertriebsfähigen Sorten von Obstarten zur Verfügung. Die neue Datenbank, die bereits ca. 6.200 Sorten von Apfel und Apfelunterlagen umfasst, trägt wesentlich zur Transparenz der Sortenvielfalt im Obstsektor bei. Sie wird durch weitere Obstarten ergänzt.
Die Datenbank ist auf der Internetseite des Bundessortenamtes erreichbar: www.bundessortenamt.de/internet30/index.php?id=240&L=0. Sie wird laufend vervollständigt und aktualisiert.
Neben den eingetragenen und geschützten Sorten können über die Datenbankabfrage auch allgemein bekannte Sorten, die vor dem 30.09.2012 bereits vertrieben worden sind, recherchiert werden.
Hintergrund: Für den Handel von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstsorten zur Fruchterzeugung sind auf Basis der bestehenden Bestimmungen Sorten in Deutschland und/oder in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertriebsfähig, wenn - neben den pflanzengesundheitlichen Anforderungen - folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die Sorte ist geschützt, amtlich eingetragen oder allgemein bekannt. Eine Sorte gilt als allgemein bekannt, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat amtlich eingetragen ist, oder in einem Mitgliedstaat ein Antrag auf amtliche Eintragung oder auf Sortenschutz gestellt wurde, oder sie bereits vor dem 30.09.2012 in Verkehr gebracht wurde.
Für die Sorte liegt eine von einer amtlichen Stelle erstellte Sortenbeschreibung vor. Alternativ kann auch eine vom Anbieter des Vermehrungsmaterials erstellte oder in der allgemein zugänglichen Fachliteratur veröffentlichte Sortenbeschreibung amtlicherseits anerkannt werden. Dies reicht dann als Grundlage für das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial aus.

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