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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Nutzhanfanbau: Nach zehn Jahren erstmals rückläufig
Die größten Anbauflächen von Nutzhanf pro Betrieb liegen in Brandenburg (34 Hektar), Thüringen (22 Hektar) und Sachsen-Anhalt (16 Hektar).
Die Flächen und Anzahl der Anbauer 2023 verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
| Bundesland | Anbaufläche in Hektar | Anzahl der Anbauer |
|---|---|---|
| Brandenburg | 1.480 | 43 |
| Niedersachsen | 1.215 | 139 |
| Bayern | 686 | 173 |
| Sachsen-Anhalt | 547 | 35 |
| Thüringen | 529 | 24 |
| Nordrhein-Westfalen | 273 | 38 |
| Sachsen | 269 | 23 |
| Baden-Württemberg | 248 | 72 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 169 | 17 |
| Hessen | 161 | 37 |
| Schleswig-Holstein | 153 | 18 |
| Rheinland-Pfalz | 101 | 22 |
| Saarland | 3 | 2 |
| Berlin, Bremen, Hamburg | 0 | 0 |
BLE ausschließlich für Nutzhanf zuständig
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und auch nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), dem in den Blüten enthaltenen psychoaktiven Wirkstoff, nicht über 0,3% liegt.
Die BLE ist ausschließlich dafür zuständig, die Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zu kontrollieren. Jeder Betrieb, der Nutzhanf anbaut, muss diesen bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Dafür stehen auf der BLE-Internetseite die notwendigen Formulare zur Verfügung.
Darüber hinaus müssen Betriebe den Blütebeginn an die BLE melden. Der BLE-Prüfdienst nimmt anschließend Proben vor Ort, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Mit der Ernte des Nutzhanfs darf wiederum erst begonnen werden, wenn die BLE diese freigibt.

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