Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

NRW: Pflanzenschutzgeräte auf dem Prüfstand

Die regelmäßige Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel exakt und genau in der vorgeschriebenen Dosierung ausgebracht werden können. Sie ist damit ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit.

Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln werden wieder geprüft. Bild: GABOT.

Etwa 160 Landmaschinenwerkstätten in Nordrhein-Westfalen prüfen in den kommenden Wochen wieder Geräte für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Moderne Pflanzenschutzmaschinen sind Hightech-Geräte, die mit Arbeitsbreiten bis zu 50 Metern und Computersteuerung ausgestattet sind. Die Kontrollpflicht gilt auch für Sprühgeräte, die zum Beispiel im Obstbau eingesetzt werden sowie für Kartoffellegemaschinen mit Bandspritz- und Knollenbehandlungseinrichtungen. Seit 2021 gehören auch Beizgeräte, Granulatstreuer und Düngerstreuer, wenn mit diesen Schneckenkorn ausgebracht wird, zu den kontrollpflichtigen Geräten.

Wer im Jahr 2026 zur Kontrolle geht, erhält eine rosa Plakette (gültig bis 2029). Weitere gültige Plaketten sind die blaue Plakette (gültig bis 2026), die gelbe Plakette (gültig bis 2027) und die braune Plakette (gültig bis 2028). Hierbei ist es wichtig, auf den Ablauf der Gültigkeit zu achten. Wenn dieser nicht auf der Plakette vermerkt ist – erstes oder zweites Halbjahr – dann sollte die Landwirtin oder der Landwirt in den Kontrollbericht schauen, um bei einer Kontrolle keine Überraschung zu erleben. Bei den Plaketten ab 2022 ist der Hinweis „geprüftes Pflanzenschutz-Gerät nach JKI 3-1.0 / EN ISO 16122" aufgedruckt. Alle Pflanzenschutzgeräte, die nach diesen Richtlinien geprüft wurden, dürfen somit in ganz Europa eingesetzt werden.

Landwirtinnen und Landwirte sowie Gärtnerinnen und Gärtner, die gegen die Kontrollpflicht verstoßen, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

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