- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- NRW-Einzelhandel: Enttäuscht über OVG-Ur...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
NRW-Einzelhandel: Enttäuscht über OVG-Urteil
„Wir sind maßlos enttäuscht und fassungslos“, fasst Michael Radau, Präsident des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen, die Stimmung des NRW-Einzelhandels zusammen. Das OVG Münster hatte am heutigen Vormittag dem Eilantrag der Gewerkschaft Ver.di gegen die NRW Corona-Schutzverordnung stattgegeben, die eine Sonntagsöffnung an den Adventssonntagen zur Entzerrung der Kundenströme vorsah.
„Was möchte Ver.di aus ideologischen Gründen noch alles unternehmen, um die Existenzgrundlage ihrer Mitglieder zu zerstören“, zeigt sich Radau erbost. Gerade ängstlichen Kunden, die auf das Wochenende zum Einkaufen angewiesen sind, hätte die zusätzliche Sonntagsöffnung die Möglichkeit gegeben, dem hohen zu erwartenden Besucheraufkommen an den Adventssamstagen zu entgehen. Diese Entzerrung hätte auch dem Schutz der Beschäftigten gedient. Verkaufsoffene Sonntage im Advent hätten damit gleich in mehrfacher Weise den arg gebeutelten Handel gestützt. „Ich frage mich, ob das OVG wirklich den Ernst der Lage erkennt, ganze Innenstädte drohen wegzubrechen. Wir sind der NRW-Landesregierung sehr dankbar, dass Sie diesen nunmehr vom OVG verworfenen Weg eingeschlagen hat. Dieses Urteil unterstreicht einmal mehr, dass wir auf allen Ebenen gesetzgeberisch tätig werden müssen, um das Thema einer gelegentlichen Sonntagsöffnung im Einzelhandel rechtssicher zu gestalten“, richtet Radau den Blick in die Zukunft.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.