- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- NRW: Dürrehilfen für betroffene Landwirt...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
NRW: Dürrehilfen für betroffene Landwirte
Durch Trockenheit in ihrer Existenz gefährdete Landwirtschaftsbetriebe können ab dem 8. November 2018 bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung einreichen. Das Landeskabinett hat am Dienstag die Förderrichtlinie zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern verabschiedet und damit den Weg zur Antragstellung frei gemacht. Am 9. Oktober 2018 hatte das Landeskabinett bereits der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern zugestimmt. Auf Grundlage der Förderrichtlinie kann die Landwirtschaftskammer nunmehr denjenigen, die sich bereits registriert haben, die Formulare zur Beantragung von Entschädigungen zuleiten. Rund 700 Betriebe haben sich bisher bei der Landwirtschaftskammer registriert. Anträge können bis zum 14. Dezember bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gestellt werden."Mit der Förderrichtlinie sind nunmehr alle formellen Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung der Dürrebeihilfen geschaffen. Betriebe, die in Notlage geraten sind, werden jetzt auch finanzielle Hilfen erhalten", sagte Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. Die Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Zuständig für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Dürrehilfen ist der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter. Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass von der Dürre betroffene Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 30% der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachweisen können. In einem weiteren Schritt erfolgt eine Prüfung der Bedürftigkeit für die Hilfe. Schäden in den Betrieben können zu maximal 50% ausgeglichen werden. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. (umwelt.nrw)

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.