Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Nitratrichtlinie: Bundesregierung schlägt weitere Anpassungen vor

Um den Grundwasserschutz zu gewährleisten, ist es wichtig zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelangt - der Dünger muss bedarfsgerecht bei der Pflanze ankommen, um sie zu ernähren. Dazu haben sich das Bundesagrarministerium und das Bundesumweltministerium auf verschärfende Anpassungen zur Düngeverordnung geeinigt, die auch der EU-Kommission vorgelegt werden. Das Ziel ist eine praktikable und zugleich umweltschonende Lösung.

Nitratrichtlinie: Bundesregierung schlägt weitere Anpassungen der Düngeverordnung vor.

In einem Länder- und Verbändegespräch auf Einladung von Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, an dem auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze teilnahm, gab es breite Zustimmung für die Vorschläge der Bundesregierung zur Düngeverordnung.

Diese sehen unter anderem vor den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen, die Sperrfristen für das Aufbringen von Düngemitteln in den besonders belasteten Gebieten auf Grünland und für das Aufbringen von Festmist von Huf- und Klauentieren und Komposte zu verlängern und besondere Vorgaben für das Ausbringen von Düngemitteln für Hangflächen bereits ab fünf Prozent Neigung festzuschreiben.

Für die Europäische Kommission sind zudem die Länderverordnungen zur Ausweisung roter – also der besonders belasteten – Gebiete ein wichtiger Punkt. Derzeit liegen zwölf Verordnungen vor, einige Länder sind hier in der Pflicht, die entsprechenden Regelungen schnellstmöglich zu erlassen. Es gilt, Strafzahlungen zu vermeiden. (BMU)

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