Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Niedersachsen: Rechnungshof prüft Landwirtschaftskammer

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) prüfte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Auf Grundlage seiner Prüfungserkenntnisse regt er an, die über die Jahre geschaffene Struktur der niedersächsischen Agrarverwaltung zu überprüfen.

Der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) prüfte die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Die Landwirtschaftskammer ist eine Selbstverwaltungskörperschaft, die in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder wahrnimmt, sie berät und bei ihrer Aus- und Fortbildung mitwirkt. Gleichzeitig nimmt die Landwirtschaftskammer zahlreiche vom Land übertragene Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung wahr, wie die Überwachung des Einsatzes von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Die Landwirtschaftskammer befindet sich damit in einer Doppelrolle – einerseits wirtschaftsständische Interessenvertretung, andererseits staatliche Agrarverwaltung mit Überwachungsfunktion. Der LRH kritisiert, dass beide Bereiche nicht immer durchgehend personell und organisatorisch getrennt sind. Teilweise finanziere das Land Selbstverwaltungsaufgaben, für die es nach Auffassung des LRH nicht zuständig ist.

Zudem weist der LRH darauf hin, dass Pensionslasten zwischen Land und Landwirtschaftskammer nicht getrennt verwaltet werden. Im Zuge von Neuordnungen, wie der Auflösung der Bezirksregierungen, wechselten Beamtinnen und Beamte aus der Landesverwaltung zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Eine verbindliche Verteilung der Pensionslasten regelten beide Seiten bislang nicht. Die gegenwärtige Verrechnungspraxis führt deshalb zu zunehmenden und ungerechtfertigten Risiken im Landeshaushalt. Parallel entwickelt sich bei der Landwirtschaftskammer eine bilanzielle Unterdeckung. Bisher fehlen tragfähige Konzepte zur Konsolidierung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Landwirtschaftskammer.

Der LRH zieht die hohe Agrarkompetenz der Landwirtschaftskammer nicht in Zweifel. Allerdings wurden durch die Prüfung Handlungsbedarfe aufgezeigt, für die aus Sicht des LRH Lösungen zu finden sind. Der LRH begrüßt, dass sich die Landesregierung hierzu inzwischen in einem konstruktiven Dialog mit der Landwirtschaftskammer befindet. (LRH)

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