Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Niedersachsen: Jetzt hat die Heckenschere Pause

Vom 1. März bis zum 30. September ist es außerhalb des Waldes verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, bis auf den Wurzelstock zurückzuschneiden und zu beseitigen.

Das Gehölzschnittverbot gilt für Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze, die etwa am Rand von Äckern in freier Landschaft stehen. Bild: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen. Dies teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg mit.

Paragraf 39 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt das Gehölzschnittverbot. Es soll dem allgemeinen Schutz der Arten dienen, die auf diese Gehölze angewiesen sind sowie das Blütenangebot für Insekten sicherstellen und Gehölze als Brutplatz erhalten.

Das Verbot gilt für Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze in der freien Landschaft, also zum Beispiel für Wallhecken und Windschutzhecken am Rand von Äckern, die für einzelne Vogelarten wichtige Nistplätze sind. In Ausnahmefällen, insbesondere zur Gefahrenabwehr und aus Gründen der Verkehrssicherheit, können die Gehölze jedoch in geringem Umfang beseitigt werden. Im Zweifelsfall geben die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte Auskunft.

Für Privatgärten gilt das Verbot für den Baumschnitt zwar nicht; Hecken und Gebüsche dürfen dort aber ebenfalls ab März nicht stark zurückgeschnitten werden. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen sind erlaubt.

Gartenbesitzer*innen ist grundsätzlich ein vorsichtiger Umgang bei der Pflege ihrer Pflanzungen zu empfehlen: So sollten Hecken besser nicht vor August zurückgeschnitten werden, weil dort häufig Vögel wie die Amsel ihre Jungen aufziehen. Bei Obstbäumen zum Beispiel ist es sogar ungünstig, sie im Frühjahr zurückzuschneiden, wenn sie gerade in vollem Saft stehen. Dabei würden womöglich Blühtriebe abgeschnitten, und das kann den Ertrag schmälern.

Für Landwirtinnen und Landwirte ist wichtig zu wissen, dass die Nichtbeachtung des Gehölzschnittschnittverbotes eine Kürzung ihrer Agrarförderungsprämien nach sich ziehen kann. (LWK Niedersachsen)

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