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NRW: Verbot für Schottergärten
Wie die Verbraucherzentrale NRW schreibt, müssen Hausbesitzer:innen nun unbebaute Flächen rund ums Haus begrünt und wasserdurchlässig gestalten. "Schon in der alten Landesbauordnung NRW existierte diese Vorgabe. Schottergärten wurden darin allerdings nicht explizit benannt", erklärt Andrea Wegner vom Projekt "Mehr Grün am Haus" der Verbraucherzentrale NRW.
Eine Alternative seien pflegeleichte, aber wasserdurchlässige Steingärten oder mit Stauden und Gehölzen bepflanzte Beete. "Nun haben Kommunen und Bauverantwortliche eine Definition und damit eine klare Vorgabe, wie die Flächen rund ums Haus klimaangepasst gestaltet werden sollen – und diese schließt reine Schottergärten aus." Als Schottergarten definiere die neue Landesbauordnung nun Flächen, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt oder Materialien wie Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt würden und gar nicht oder nur spärlich bepflanzt seien, so die Verbraucherzentrale NRW abschließend.

 
					
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