BBV: "Politik muss beim Mindestlohn nachbessern"

Die vorgesehene Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Stunde wird erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Saisonarbeit im Obst-, Gemüse- und Weinbau sowie letztlich auf die gesamte Erzeugungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft haben.

Die vorgesehene Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro je Stunde wird erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Saisonarbeit im Obst-, Gemüse- und Weinbau sowie letztlich auf die gesamte Erzeugungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft haben. Die Mitglieder der Präsidentenkonferenz des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) gehen davon aus, dass der Mindestlohn in der vorgesehenen Form mittelfristig zu signifikanten Arbeitsplatzverlusten in diesen Teilen der bayerischen Landwirtschaft, im Gartenbau und in den nachgelagerten Vermarktungsorganisationen führen wird.

„Viele bäuerliche Familien, die auf den Einsatz von Saisonarbeitskräften angewiesen sind, sehen ihre Existenz bedroht, falls das Lohnniveau bereits zum 01.01.2015 auf 8,50 Euro/Stunde angehoben wird.“ Mit diesen Worten hat sich Bauernpräsident Walter Heidl an den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel gewandt. „Lohn- bzw. Lohnnebenkosten machen den größten Anteil an den Produktionskosten dieser Betriebe aus. Es ist unrealistisch davon auszugehen, dass der deutsche Lebensmitteleinzelhandel die gestiegenen Produktionskosten an die Verbraucher weitergeben wird“, so Heidl in seinem Brief an Gabriel weiter.

Die Wettbewerbssituation im deutschen Lebensmitteleinzelhandel werde dazu führen, dass dieser vermehrt auf billigere ausländische Ware ausweichen werde. Da- rüber hinaus sei zu befürchten, dass es zu einer verstärkten Produktionsverlagerung ins Ausland kommen werde. Angesichts von niedrigen Mindestlöhnen in Wettbewerbsländern werde die Konkurrenzfähigkeit in Deutschland erzeugter arbeitsintensiver Produkte erheblich zurückgehen. Dies habe unmittelbare Konsequenzen auch für bayerische landwirtschaftliche Betriebe, aber letztlich auch den Landhandel, die Warengenossenschaft sowie die gemüse- und obstvermarktende Industrie.

„Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs liegt eine wesentliche Herausforderung für unsere Betriebe darin, dass auch solche bestehenden Tarifverträge außer Kraft gesetzt werden, die eine sukzessive Entwicklung zur Lohnhöhe von 8,50 €/Stunde bereits vorsehen“, bekräftigten die Mitglieder der Präsidentenkonferenz in ihrer Resolution. Dies entspreche nicht der Intention des Koalitionsvertrages. Stattdessen würden Branchen gezwungen, laufende Tarifverträge praktisch ein zweites Mal abzuschließen, um eine verkürzte Übergangszeit von zwei Jahren noch realisieren zu können. Die Besonderheiten der Saisonarbeit seien im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt worden.

Die Mitglieder der Präsidentenkonferenz im BBV fordern daher von der Bundesregierung, dass
- die bestehenden Tarifverträge in der Landwirtschaft, die eine stufenweise Steigerung auf ein Lohnniveau von 8,50 €/Stunde bis Ende 2018 vorgeben, Bestandsschutz erhalten, sozialversicherungsfreie Beschäftigungsverhältnisse aus - der Mindestlohnregelung herausgenommen werden oder zumindest eine Sonderregelung geschaffen wird,
- die für die Folgejahre nach der Einführung geplante Veränderung der Mindestlohnhöhe der Entwicklung in den betroffenen Branchen und nicht der aller Branchen folgt,
- die Aufzeichnungspflichten und deren Ausgestaltung auf die Gegebenheiten von Familienbetrieben ausgerichtet werden.

Die Ausgestaltung des politisch beschlossenen Mindestlohns sei so vorzunehmen, dass die spezialisierten bayerischen landwirtschaftlichen Familienbetriebe im europäischen Wettbewerb bestehen können und die absehbaren Arbeitsplatzverluste in der Produktionskette in Grenzen gehalten werden. (BBV)

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