Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Neues Teilzeitrecht: "Schädlich und überflüssig"

Den am 14. Juni 2018 beschlossenen Gesetzentwurf im Bundeskabinett zum Teilzeitrecht kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE).

HDE

Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisiert den am 14. Juni 2018 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zum Teilzeitrecht. „Ein weiterer Ausbau der Rechte für Teilzeitarbeitnehmer ist schädlich, weil er in das Gleichgewicht zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen eingreift und damit die Handelsunternehmen einseitig belastet. Der Gesetzentwurf ist außerdem überflüssig, weil Teilzeitangestellte schon heute arbeitsrechtlich in einer sehr starken Position sind“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Der Kabinettsbeschluss sieht einerseits einen neuen Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) vor und verstärkt andererseits für Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit auf Rückkehr in Vollzeit. Beide Rechtsansprüche sollen ab 1. Januar 2019 gelten und können vom Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden. Dabei gibt es schon heute eine Vielzahl an gesetzlichen Ansprüchen auf befristete Teilzeit wie beispielsweise Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Zudem ist der Arbeitgeber bereits nach heutigem Stand verpflichtet, einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Zukünftig soll der Arbeitgeber nun beweisen müssen, warum er keinen entsprechenden freien Arbeitsplatz hat und den Wunsch des Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht erfüllen kann. „Die im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses noch vorgenommenen Änderungen am Gesetzeswortlaut reichen nicht aus, um die unternehmerische Entscheidungsfreiheit sicherzustellen. Eine eigenverantwortliche Personalplanung der Unternehmer wird damit in der Praxis deutlich erschwert“, so Saktjohanser. Die Politik dürfe den Unternehmern nicht immer weiter mehr Bürokratie und neue Rechtsunsicherheiten auferlegen. (Quelle: PdH)

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