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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Neues Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Die Bundesregierung hat am 26. Mai den Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Das Gesetz dient im Wesentlichen einer Anpassung des deutschen Rechts an das erst kürzlich geänderte EG-Kartellrecht.
Das Gesetz enthält zugleich auch eine Reihe von Regelungen, die die Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher im Kartellrecht sicherstellen. Das überarbeitete Kartellrecht trage der Rolle der Verbraucher als aktive Teilnehmer am Marktgeschehen Rechnung. Unternehmenszusammenschlüsse hätten zwar oft nur geringe Auswirkungen auf die einzelnen Verbraucher. In der Summe seien die Verbraucher jedoch in erheblichem Maße betroffen. Unter Verbraucherschutzaspekten sind deshalb folgende Regelungen hervorzuheben:
- Beteiligung der Verbraucherverbände in Kartellverfahren:
In Verfahren vor der Kartellbehörde können öffentlich geförderte Verbraucherverbände als Beteiligte auf ihren Antrag beigeladen werden, wenn Interessen von Verbrauchern erheblich berührt sind. Von einer erheblichen Interessenberührung ist künftig auszugehen, wenn sich die Entscheidung auf eine Vielzahl von Verbrauchern auswirkt und dadurch die Interessen der Verbraucher insgesamt erheblich berührt werden.
- Unterlassungsanspruch der Verbraucherverbände:
Verbraucherverbände und andere qualifizierte Einrichtungen können künftig auf Unterlassung einer kartellrechtswidrigen Handlung klagen.
- Schadensersatzansprüche von Verbrauchern als „Folgevertragspartner“:
Es wird klargestellt, dass Verbraucher nicht nur dann einen Schadensersatzanspruch geltend machen können, wenn sie unmittelbar mit einem Mitglied des Kartells einen Vertrag abschließen, sondern auch, wenn sie z.B. über einen weiteren Händler, die infolge des Kartells überteuerte Ware erwerben („Folgevertragspartner“).
Zudem wird zugunsten von Verbänden und Einrichtungen ein Vorteilsabschöpfungsanspruch eingeführt: Verbraucherverbände können den aus einer vorsätzlichen Kartellrechtsverletzung erlangten Vorteil bei Unternehmen abschöpfen, wenn die Kartellbehörde nicht tätig geworden ist. Zur Überprüfung der Wirkungen dieses neuartigen Instruments muss die Bundesregierung bis Ende 2008 einen Erfahrungsbericht vorlegen. (BMVEL)

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