- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- Neonicotinoide: EFSA bewertet Notfallanw...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Neonicotinoide: EFSA bewertet Notfallanwendungen
In den von der EFSA erstellten Berichten wird für jedes der betroffenen Länder bewertet, ob die Neonicotinoidhaltigen Produkte durch andere Pflanzenschutzmittel hätten ersetzt werden können und ob nicht-insektizide Alternativen verfügbar sind.
Im Jahr 2013 erließ die Europäische Kommission Einschränkungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit den Wirkstoffen Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Dies geschah im Nachgang zu einer Bewertung der EFSA, die zeigte, dass von diesen Stoffen Risiken für die Bienengesundheit ausgehen.
Die Regierungen der Mitgliedstaaten können die Einschränkungen aufheben und Notfallzulassungen erteilen, wenn eine Bedrohung durch bestimmte Pflanzenschädlinge nachweislich nicht auf andere Weise einzudämmen ist. Mehrere Mitgliedstaaten haben seit 2013 wiederholt solche Zulassungen erteilt.
Im Jahr 2017 entwickelte die EFSA eine Methodik zur Bewertung von Anträgen auf Verwendung von Insektiziden in Fällen, in denen eine ernst zu nehmende Gefahr für die Pflanzengesundheit besteht. In der Folge ersuchte die Europäische Kommission die EFSA, diese Methode zur Bewertung der ausnahmsweisen Anwendungen von Neonicotinoidhaltigen Pflanzenschutzmitteln zu verwenden, die 2017 von Bulgarien, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn zugelassen wurden.
In den Berichten wird ausschließlich die Begründung für die Erteilung der Notfallzulasungen berücksichtigt. Die Methodik umfasst nicht etwaige von den Mitgliedstaaten unternommene Maßnahmen zur Verminderung des Risikos für Bienen und Umwelt durch Pflanzenschutzmittel auf Neonicotinoidbasis.
Die Berichte - die eingehende Bewertungen der in jedem der betreffenden Länder erteilten Notfallzulassungen enthalten - wurden den Risikomanagern bei der Europäischen Kommission übermittelt.
Auf der Grundlage einer neuen Risikobewertung durch die EFSA schränkte im Mai 2018 die Europäische Kommission, nach Befürwortung der Mitgliedstaaten, die Verwendung von Neonicotinoiden weiter ein. (Quelle: EFSA )

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.