Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Nach Zollprüfung: Fast 5 Mio. Euro nacherhoben

Knapp 5.000.000 Euro Einfuhrabgaben muss ein Unternehmen nachzahlen, das im Konzernverbund Elektrowerkzeuge und elektrotechnische Komponenten importierte - so die Feststellungen des Prüfungsdiensts des Hauptzollamts Heilbronn.

Der Prüfungsauftrag umfasste die nachträgliche Kontrolle der zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Unternehmens. Bild: GABOT.

Der Prüfungsauftrag umfasste die nachträgliche Kontrolle der zoll- und einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Vorgänge des Unternehmens. Die Zollprüfer stellten dabei fest, dass das Unternehmen zum einen Waren unzutreffend eingereiht hatte und des weiteren hohe, nachträgliche Preisanpassungen am Geschäftsjahresende bei Zollwertangaben nicht berücksichtigt hatte.

Die korrekte Einreihung von Waren anhand der kombinierten Nomenklatur (KN) ist für die ordnungsgemäße Zollabfertigung entscheidend, da sich daraus u.a. Zollsätze oder auch handelspolitische Maßnahmen ergeben. Nachträgliche Verrechnungspreisanpassungen innerhalb von Unternehmensgruppen sind nicht unüblich und werden als steuerliches Element genutzt, um fremdübliche Gewinne ausweisen zu können. Gerade zum Jahresende prüfen viele Konzernunternehmen die Gewinnverteilung aus Warenlieferungen, um die Notwendigkeit von Preisanpassungen einzugrenzen. Steuerlich werden Jahresendanpassungen akzeptiert, sofern sie auf nachvollziehbaren Vergleichswerten beruhen. Im Zollrecht bestehen jedoch Einschränkungen, insbesondere bei nachträglichen Preisanpassungen. Diese führten im vorliegenden Fall zu einer Erhöhung des Zollwerts für die Einfuhrwaren des betroffenen Geschäftsjahres und damit zu hohen Nachforderungen.

Zusatzinformation

Die Tätigkeiten der Prüfungsdienste der Hauptzollämter sollen eine identische rechtliche Behandlung aller Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen. Bei Zollprüfungen wird überprüft, ob für die Einfuhrvorgänge im Prüfungszeitraum alle Einfuhrabgaben (z. B. Zölle) zu Recht und in der richtigen Höhe festgesetzt wurden. Darin besteht eine der Hauptaufgaben der in den Unternehmen prüfenden Beschäftigten der Zollverwaltung. Bei Prüfungen auf dem Gebiet des Verbrauch-/Verkehrsteuerrechts und des Zollrechts werden nachträglich eine unbestimmte Anzahl von Vorgängen nochmals dahingehend untersucht, ob insbesondere steuerlich alles korrekt abgelaufen ist und alle sonstigen Pflichten eingehalten wurden. Bei einer solchen Prüfung wird zugunsten aber auch zuungunsten der Beteiligten geprüft. Nicht selten werden - wie bei vorliegendem Vorgang - Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einer Nacherhebung von Steuern oder sogar zu straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen führen. Häufig werden aber auch Fehler festgestellt, die zu einer Erstattung von zu viel entrichteten Abgaben führen. (ots)

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