Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Mindestlohnkommission hat entschieden: Forderung nach Ausnahmen bleibt

Die Mindestlohnkommission hat entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro anzuheben und zum 1. Januar 2027 eine weitere Steigerung auf 14,60 Euro vorzusehen. Das sorgt in der grünen Branche für Besorgnis.

Der Mindestlohn soll auf 14,60 Euro steigen. Bild: GABOT.

Zwar ist zu respektieren, dass sich die Kommission nicht unter politischen Druck hat setzen lassen und eigenständig abgewogen hat. Dennoch bleibt die Frage offen, wie tragfähig diese Entscheidung tatsächlich für alle Seiten ist – insbesondere für die hoch belasteten Betriebe im Bereich der Sonderkulturen.

Gerade diese Betriebe hatten zuletzt noch einmal eindringlich vor den Folgen weiterer Erhöhungen gewarnt. Die Branche hatte dem Gesetzgeber eine praktikable Lösung für Saisonarbeitskräfte vorgeschlagen: Einfrieren des Mindestlohnes auf dem aktuellen Niveau bei 12,82 Euro und Anhebung erst dann, wenn 80% des gesetzlichen Mindestlohns diesen Wert übersteigen. Dieser Appell wurde nicht berücksichtigt.

Die Sonderkulturbetriebe stehen seit Jahren unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck. Schon geringe Lohnsteigerungen führen zu einer massiven Belastung, die viele Betriebe an die Grenze ihrer wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit bringt. Angesichts dieser Realitäten ist es schwer nachvollziehbar, dass der besondere Charakter saisonaler Arbeit und die strukturellen Unterschiede im Sonderkulturbereich keinen Eingang in die gesetzgeberischen Überlegungen gefunden haben.

Der ZVG erkennt den Wert fairer Arbeitsbedingungen an, mahnt jedoch zugleich differenzierte Lösungen an, die den spezifischen Anforderungen der saisonalen Produktion gerecht werden. Ein Dialog über praxistaugliche Ausnahmeregelungen bleibt daher dringend erforderlich – zum Schutz der Betriebe, der Garantie eines hohen Selbstversorgungsgrades mit regionalen Lebensmitteln und der Arbeitsplätze in der Landwirtschaft. (ZVG)

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