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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Mindestlohn: Zweistufige Erhöhung belastet Bauern massiv
Gerade Landwirte, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, müssen in den nächsten zwei Jahren mit deutlich höheren Lohnkosten rechnen. Der Grund: Auf Empfehlung der Mindestlohnkommission wird die Bundesregierung den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2019 wohl auf 9,19 Euro brutto pro Stunde anheben. Ab 2020 soll der Mindestlohn dann auf 9,35 Euro steigen. Damit ist eine Steigerung um insgesamt 5,8% geplant. Bauernpräsident Walter Heidl sieht insbesondere die zweite Stufe der Mindestlohnerhöhung äußerst kritisch: „Damit wird das ursprünglich garantierte Prinzip der zweijährigen Anpassung gebrochen. Damit ist jede Planungssicherheit für die landwirtschaftlichen Betriebe passé.“
Der Mindestlohn soll eigentlich alle zwei Jahre angepasst werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2019 wurde deshalb bereits erwartet. Doch der Vorschlag einer zweistufigen Erhöhung kam überraschend. Bauernpräsident Heidl befürchtet, dass zahlreiche Betriebe - insbesondere arbeitsintensive Sonderkulturbetriebe - von den immens steigenden Lohnkosten betroffen sein werden - und damit in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Existenz gefährdet sind. „Im Gegensatz zu Wirtschaftsbereichen, die aufgrund der florierenden wirtschaftlichen Situation erhebliche Gewinnzuwächse verzeichnen konnten, stagnieren die Erzeugerpreise in der Landwirtschaft“, sagte Heidl. Er zeigt sich skeptisch, dass die gestiegenen Lohnkosten auf die Verbraucherpreise umgelegt werden können. Vielmehr ist zu befürchten, dass günstige ausländische Produkte die Preise am Obst- und Gemüsemarkt vorgeben werden. „Die unverhältnismäßig hohe Steigerung des Mindestlohns verstärkt den Wettbewerbsnachteil der heimischen Landwirtschaft - insbesondere bei den Lohn- und Arbeitskosten“, warnt Heidl.
Für die Anpassung des Mindestlohns fordert der Bauernpräsident deshalb, dass die besondere Situation der Land- und Forstwirtschaft von der Bundesregierung berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang fordert der Bauernverband auch, dass die 70-Tage bzw. Dreimonats-Regelung bei der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung fortgeführt werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage läuft sie zum 31. Dezember 2018 aus. Künftig würden dann wieder alte Grenzen von 50 Tagen bzw. zwei Monate gelten. (Quelle: BBV)

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