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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Mindestlohn: Gemeinsame Stellungnahme von GLFA und DBV
DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisiert massiv die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro: „Diese Erhöhung verschärft den bereits bestehenden Wettbewerbsdruck in der Land- und Forstwirtschaft und gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, sondern verdrängt vor allem den Obst- und Gemüseanbau in europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards. Mit diesem Termin ist zudem die betriebliche Planungssicherheit in Frage gestellt. Wir brauchen einen gestaffelten Übergang.“
Die Verbände fordern für die grüne Branche eine zeitliche Verschiebung der Erhöhung sowie eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Der Präsident des GLFA, Martin Empl, sieht das Eingreifen des Gesetzgebers beim Mindestlohn grundsätzlich kritisch: „Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ist ein erneuter Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Tarifautonomie. Das lehnen wir grundsätzlich ab. Das Aushandeln von Löhnen ist und bleibt die Aufgabe der Tarifparteien, in die der Staat nicht eingreifen darf.
“Bei den geplanten Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung begrüßen die Verbände die geplante Anhebung der Minijobgrenze von 450 Euro auf 520 Euro. „Die Erhöhung und Dynamisierung war längst überfällig“, so Rukwied. „Damit haben endlich auch Minijobber bei Mindestlohnerhöhungen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche.“ Als nicht akzeptabel sehen die Verbände aber die zusätzliche Sozialabgabenlast für Arbeitgeber im sogenannten Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Auch die geplante Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten lehnen die Verbände entschieden ab.
„Eine tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung unserer geringfügig Beschäftigten belastet die Betriebe mit zusätzlichen Kosten. Vielfach beginnt und endet die Arbeit nicht auf dem Betriebsgelände, so dass jeder Mitarbeiter mit einem mobilen Erfassungsgerät ausgestattet werden müsste. Und es ist völlig unklar, wie der Arbeitgeber die korrekte Bedienung kontrollieren soll“, kritisiert Empl.
Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der geringfügigen Beschäftigung soll mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen auch im Jahr 2022 die 70-Tage-Grenze vorübergehend ausgeweitet werden. Außerdem fordern die Verbände eine klarstellende Regelung zur Erleichterung der Prüfung des Merkmals der fehlenden Berufsmäßigkeit bei versicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung.Die Verbände fordern den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu entwickeln, wie die zusätzlich entstehenden Kosten ausgeglichen werden können. (DBV)

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