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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Mindestlohn: DBV und GLFA zur Bundestagsdebatte
„Unsere Betriebe sind bereits durch den Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen deutlichen Kostensteigerungen in der Landwirtschaft in den vergangenen Wochen massiv belastet. Dadurch wird schon die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 zu einer großen Herausforderung, insbesondere für die arbeitsintensiven Obst-, Gemüse und Sonderkulturbetriebe. Eine weitere Anhebung des Mindestlohns bereits zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro würde die Wirtschaftlichkeit dieser Betriebe gefährden und zu einer weiteren Verdrängung des heimischen Obst- und Gemüsebaus ins Ausland mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards führen.“
Rukwied ergänzt: „Diese Mindestlohnerhöhung ist ausschließlich parteipolitisch motiviert. Es kann nicht sein, dass der Mindestlohn zum Spielball der Parteien wird und wir künftig bei jeder Bundestagswahl einen Wettbewerb der Parteien um die höchste Mindestlohnanhebung haben werden.“Höchst bedenklich finden Rukwied und Empl, dass der Staat mit einer gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns erneut in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie eingreift. „Mittlerweile liegen bereits zwei Gutachten namhafter Rechtswissenschaftler vor, die eine Verletzung der Tarifautonomie durch die geplante staatliche Mindestlohnfestsetzung feststellen“, erklärt Empl. „Wir können nur an die Abgeordneten des deutschen Bundestags appellieren, die schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken bei ihren Beratungen zu berücksichtigen und zur Wahrung unserer grundgesetzlichen Ordnung der geplanten gesetzlichen Mindestlohnanhebung nicht zuzustimmen.“
Hintergrund: Die Bundesregierung will den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöhen. (DBV/GLFA)

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