Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht bei Minijob-Arbeitszeiten

Mit Einführung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 hat jeder Arbeitnehmer zukünftig den Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde (§ 1 MiLoG).

Mit Einführung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 hat jeder Arbeitnehmer zukünftig den Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde (§ 1 MiLoG). Bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern (Minijobbern) kommen neue gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungspflichten hinzu. Sie dienen der Kontrolle der Mindestlohnbestimmungen - und können bei Nichteinhalten ein Bußgeld nach sich ziehen. Arbeitgeber sind damit ab dem 1. ab dem 1. Januar 2015 für geringfügig Beschäftigte verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit (spätestens bis zum Ablauf des 7. auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages) zu dokumentieren und diese Aufzeichnung mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Diese Aufzeichnungen sind zu den Entgeltunterlagen für die Sozialversicherung zu nehmen. (Quelle: FDF) 

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