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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Mautpflicht: Bauern weitgehend befreit
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind „landwirtschaftliche Fahrzeuge im geschäftsmäßigen Güterverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h“ von der Maut befreit. Dazu stellt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in einem Schreiben an DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken klar, dass unter diesem Freistellungstatbestand sowohl entgeltliche als auch unentgeltliche Beförderungen fallen. Das hatte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zuvor anders gesehen.
Vor allem kommt der Bundesverkehrsminister der berufsständischen Forderung nach, für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen eines Maschinenrings bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, ebenfalls von der Maut auszunehmen. Bis zum 1. Januar 2019 gibt es dazu eine Kulanzregelung, weil voraussichtlich erst ab dem 1. Januar die von Deutschem Bauernverband (DBV), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) gemeinsam auf dem Weg gebrachte und von mehreren Bundesratsausschüssen letzte Woche nahezu einstimmig unterstützte Initiative greift, das Bundesfernstraßenmautgesetz so zu ändern, dass die bisherigen und durch OVG-Urteile in Frage gestellten Ausnahmetatbestände wieder gelten. Es sei unverhältnismäßig und bürokratisch, jetzt land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit Fahrzeuggeräten zur Mauterfassung (OBU) auszurüsten, wenn diese Fahrzeuggeräte in sechs Monaten nicht mehr benötigt werden, weil keine Mautpflicht mehr besteht, teilt Bundesverkehrsminister Scheuer mit.
DBV-Präsident Joachim Rukwied zeigt sich bei dem heute in Wiesbaden beginnenden Deutschen Bauerntag erleichtert über das Entgegenkommen des Bundesverkehrsministers: „Bauern und Lohnunternehmen benutzen die Straßen nur am Rande ihrer Tätigkeiten. Die Freistellung von der Maut ist nur folgerichtig und vom Gesetzgeber gewollt.“ Allerdings kritisiert Rukwied die aktuelle Auslegung des Bundesamtes für Güterverkehr, wonach die Mautfreiheit an die Kfz-Steuerfreiheit gebunden sein soll. Hierfür gebe es keinerlei gesetzliche Begründung. Rukwied fordert die rasche Einstellung dieser praxisfremden Auslegung.
Ab 1. Juli 2018 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf alle Bundesstraßen ausgedehnt. Bislang besteht die Mautpflicht auf allen Bundesautobahnen und ca. 2.300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Ab 1. Juli kommen 38.000 km Bundesstraßen dazu. (DBV)

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