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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
M-V: Finanzielle Unterstützung für Agroforstsysteme
„Damit ist unser Land nach Bayern eines der ersten Bundesländer, welches die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstsystemen auf Acker- und Dauergrünlandflächen im Rahmen einer investiven Förderung unterstützt“, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.
Durch die Kombination landwirtschaftlicher Kulturen und Forstwirtschaft werde ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz geleistet, fährt Aßmann fort.
Vorteile von Agroforstsystemen seien u.a.:
- Die Verringerung der Verdunstung und Schutzwirkung für Ackerkulturen ge-gen Starkwinde und damit gegen Bodenerosion (Klimaanpassung
- Schutz vor Wassererosion,
- Langfristige Kohlenstoffspeicherung in der Biomasse und im Boden,
- Erhöhung der biologischen Vielfalt,
- Zusätzliche Einkommensquelle aus energetischer Nutzung oder Nahrungsmittelproduktion für teilnehmende Betriebe.
„Im Rahmen der Agroforstrichtlinie können bis zu 65% der tatsächlich entstandenen Netto - Ausgaben (z.B. für die Anschaffung der Gehölze und Pflanzung) erstattet werden“, führt die Staatsseretärin aus.
Die Höhe der Zuwendung beträgt demnach maximal
a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb,
b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern,
c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.
Förderanträge können beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gestellt werden.

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