- Startseite
- Mehr...
- Dossiers
- LWK Rheinland: Unkrautbeseitigung für de...
Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
LWK Rheinland: Unkrautbeseitigung für den Profi
Selbstverständlich muss Unkrautentfernung im kommunalen und gewerblichen Bereich sicher und effektiv sein. Dabei darf der Schutz unserer Gewässer jedoch nicht zu kurz kommen. Nur dann können die Wasserwerke ohne hohen technischen Aufwand aus Flüssen, Seen und Grundwasser auch in Zukunft ein Trinkwasser gewinnen, das sich durch seine hervorragende Qualität auszeichnet. Außerdem sind nur auf diese Weise die europaweit geforderten Qualitätsziele für Gewässer erreichbar.
Unsachgemäß eingesetzte Pflanzenschutzmittel können zu einer Gefährdung für unsere Gewässer und damit auch für die Trinkwassergewinnung werden. Sie dürfen daher nicht in den Wasserkreislauf gelangen – etwa über Abfluss, Gully, Drainagen oder Rigolen. Hier finden Sie Tipps für eine wirkungsvolle Unkrautentfernung ohne Einsatz chemischer Mittel.
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung des Themas erkannt. Um die Gewässer zu schützen, hat er für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln strenge gesetzliche Regelungen erlassen. So ist der Einsatz auf allen befestigten Verkehrs- oder Betriebsflächen genehmigungspflichtig. Eine gesetzwidrige Anwendung wird als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Strafen von bis zu 50.000 € geahndet.
Die Landwirtschaftskammer NRW bietet Hilfestellung. Sie hat verschiedene Profigeräte zur Unkrautentfernung auf befestigten Flächen in einer Übersicht zusammengestellt und die jeweilige Wirkungsweise erläutert. Die aktualisierte Geräteübersicht finden Sie hier.

Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.