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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
LVÖ: Begrüßt Bürokratieabbau für Bio-Betriebe
Bio-Betriebe dürfen aufatmen: Ab sofort bleibt ihnen die überflüssige zusätzliche Kontrolle zu den Mindeststandards eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands („GLÖZ“) erspart. Mit Bio gelten sie als erfüllt. Lange hat sich die LVÖ Bayern gemeinsam mit weiteren Akteuren dafür eingesetzt. Nun ist der auf EU-Ebene erreichte Erfolg auch in nationale Vorgaben umgesetzt.
Thomas Lang, erster Vorsitzender der LVÖ Bayern: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass Bio-Betriebe nun wieder als ‚green by design‘ gelten. Damit haben wir einen ordentlichen Bürokratieabbau für Bio-Betriebe erreicht. Bio-Landwirtinnen und -Landwirte erhalten mit ihrer täglichen Arbeit die Fruchtbarkeit unserer Böden und bewahren sie vor Erosion. Sie schützen unser Trinkwasser und erhalten die Lebensräume für Wildpflanzen und Wildtiere. Natürlich halten sie dabei ihre Felder, Wiesen und Weiden in einem guten Zustand. Dies offiziell anzuerkennen ist überfällig und ein absolut sinnvoller Abbau von Bürokratie, denn er räumt nachhaltiger Landbewirtschaftung Steine aus dem Weg.“
GLÖZ und Bio
Alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Direktzahlungen aus den Töpfen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beziehen, müssen nachweisen, dass sie ihre Flächen in einem „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ halten. Dies wird anhand von neun sogenannten GLÖZ-Standards überprüft. Dazu gehören zum Beispiel ein Minimum an Fruchtwechsel auf dem Acker oder Pufferstreifen an Gewässern.
Bio-Betriebe wirtschaften nach den Vorgaben der EU-Ökoverordnung bzw. den noch strengeren Kriterien der Öko-Verbände. Diese Vorgaben gehen weit über die GLÖZ-Standards hinaus und die Einhaltung wird mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Die zusätzliche GLÖZ-Kontrolle bedeutete damit für Bio-Betriebe nichts als unnötigen Bürokratie-Aufwand. Die von der EU im November 2025 abgesegnete Regelung zur Abschaffung der GLÖZ-Überprüfung bei Bio-Betrieben wird nun auch in Deutschland umgesetzt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar.
green by design
Von 2014 bis 2021 wurden die umfassenden Umweltleistungen des ökologischen Landbaus bereits EU-weit als „green by definition“ anerkannt. Damit mussten Bio-Höfe keine zusätzlichen Nachweise über die Einhaltung von bestimmten Auflagen für die Agrar-Fördergelder erbringen. Mit der Einführung der GLÖZ-Standards wurde dieses Vorgehen gekippt. Im November 2025 gab die EU grünes Licht dafür, Bio-Betriebe unter dem Begriff „green by design“ wiederum von der doppelten Nachweispflicht für bestimmte Umweltleistungen zu befreien.

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