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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
LfL: Aktualisiert die Allgemeinverfügung
Dies war der erste amtlich bestätigte Befall in Deutschland. Im Zuge der Bekämpfung dieses gefährlichen, aus Asien eingeschleppten, Baumschädlings wurde am 18. April 2019 die neue Allgemeinverfügung der LfL im Bayerischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Neufassung war durch einen neuen EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 vom 08. Oktober 2018 notwendig. Für die von den Bekämpfungsmaßnahmen betroffenen Siedlungsflächen und das Offenland erstellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) die Allgemeinverfügung, für die betroffenen Waldflächen ist die Bayerische Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (LWF) zuständig. Der Verfügung liegt eine überarbeitete Karte des Befallsgebietes bei. Die wichtigsten Neuerungen stellen die Experten der LfL in einer Informationsveranstaltung ausführlich vor. Dazu gehören Informationen über den Käfer und seine Lebensweise, die aktuelle Situation im Befallsgebiet und wesentliche Neuerungen durch die Allgemeinverfügung.
Der EU-Durchführungsbeschluss 2018/1503 enthält Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung des Asiatischen Moschusbockkäfers. Anlass für seine Erstellung war das Ziel, die Maßnahmen gegen den Schädling EU-weit zu harmonisieren. Weitreichende Vorgaben brachte der Beschluss u.a. zu der Festlegung und dem Aufbau der Quarantänezone in Bezug auf Befalls- und Pufferzone sowie zur Verbringung von Pflanzen, Pflanzenteilen und Holz von Steinobstgehölzen der Gattung Prunus.
Die Aktualisierung der Allgemeinverfügung war notwendig, um die erforderliche Rechtssicherheit nach diesen neuen EU-Vorgaben im betroffenen Gebiet zu gewährleisten. (LfL)

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