Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

Lebensmittel online einkaufen: Reklamation möglich

Brot, Butter, Käse, Gemüse - Wer online Lebensmittel einkauft, sollte die Qualität der Ware direkt oder zeitnah nach der Lieferung prüfen. Verdorbene oder ansonsten fehlerhafte Erzeugnisse können reklamiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen.

Brot, Butter, Käse, Gemüse - Wer online Lebensmittel einkauft, sollte die Qualität der Ware direkt oder zeitnah nach der Lieferung prüfen. Verdorbene oder ansonsten fehlerhafte Erzeugnisse können reklamiert werden, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn der Konsument hat einen Anspruch auf ein einwandfreies Produkt. Nach längerer Zeit wird es jedoch schwierig nachzuweisen, dass der Fehler beim Anbieter liegt und nicht beispielsweise auf eine falsche Lagerung im Haushalt zurückzuführen ist. Ist ein Ersatz nicht möglich, lässt sich eine Preisminderung oder sogar eine Rückerstattung des Geldes verlangen.

In Deutschland entfallen weniger als 1% des gesamten Lebensmittelumsatzes auf den Online-Handel. Wer im Internet Produkte einkauft, hat grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Die Lieferung erfolgt über einen Paketdienst, sodass die Vorschriften für den Fernabsatz Anwendung finden. Leicht verderbliche Produkte wie frisches Fleisch, Frischmilch und Salat sind dagegen ausgenommen. Auch für Nahrungsmittel, die im Rahmen der Direktvermarktung vertrieben werden, gilt kein Widerrufsrecht. Das trifft beispielsweise auf die wöchentliche Biokiste vom Bauern und ins Haus gelieferte Tiefkühlkost zu, sofern die Lieferung vom Unternehmer selbst organisiert wird und nicht durch einen Paketdienst erfolgt. (Quelle: www.aid.de)

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