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Krieg in der Ukraine
Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.
Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.
Nachrichten zum Ukraine-Krieg
Lebensmittel: Gleiche Regeln beim Onlinekauf
Ob online oder stationär – für Lebensmittelhändler gelten dieselben gesetzlichen Regelungen. Das hat das Oberlandesgericht München erneut entschieden. Dazu erklärt der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer: „Für die Verbraucher muss der Einkauf im Internet genauso sicher sein wie beim Händler um die Ecke. Dafür sorgt die Internet-Kontrollstelle G@ZIELT im BVL.“G@ZIELT durchsucht das Internet schwerpunktmäßig nach:
- nicht registrierten Lebensmittelunternehmen und
- Angeboten risikobehafteter Lebensmittel, die die Verbraucher eventuell gesundheitlich schädigen oder täuschen können.
Ein Großteil der Recherchen führt die Kontrollstelle aufgrund von Meldungen zu potentiell gesundheitsgefährdenden Produkten im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) durch. Dies kann auch Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten umfassen.
Hintergrund
EU-weit ist geregelt, dass bei Web-Angeboten von Lebensmitteln vor dem Kauf die gleiche Information für Verbraucherinnen und Verbraucher verfügbar sein muss wie auf den Produkten aus dem Supermarkt. Einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum. Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher auf Angebote stoßen, die diese Kriterien nicht erfüllen, sollten sie dies an die amtliche Lebensmittelüberwachung melden.
Grundsätzlich ist die amtliche Überwachung von Lebensmitteln in Deutschland eine Aufgabe der Bundesländer. Um die Recherche nach gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln im Onlinehandel effizienter zu gestalten, wurde im Juli 2013 beim BVL die von den Bundesländern finanzierte Zentralstelle G@ZIELT eingerichtet. Die Zentralstelle hat ihren Sitz in Berlin und führt im Auftrag der Bundesländer Internetrecherchen für die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort durch. Die Ergebnisse der Recherchen werden an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer bzw. der anderen EU-Mitgliedstaaten oder an Drittländer weitergegeben. Diese können weitere Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel das betreffende Angebot im Internet löschen oder ändern lassen, Bußgelder verhängen oder die Registrierungspflicht durchsetzen. (BVL)

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