Krieg in der Ukraine

Der seit 2014 andauernde und vor Kurzem eskalierte Konflikt in der Ukraine wirkt sich auf alle Teile unserer Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auch der Gartenbau, Obst- und Gemüseerzeuger, Importeure, Maschinenhersteller und viele weitere Bereiche der Grünen Branche spüren die Auswirkungen des Krieges. Einige europäische und internationale Unternehmen unterstützen solidarisch die Ukraine und die vielen tausende Flüchtenden Menschen, die Anderenorts Schutz suchen.

Hinweis der Redaktion: In diesem Dossier finden Sie gesammelte Meldungen von Unternehmen, Organisationen oder anderen Akteuren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt ihre Auswirkungen feststellen oder ihre Reaktion darstellen.

Nachrichten zum Ukraine-Krieg

LBG: Beiträge zur Zusatzversicherung bleiben stabil

Im Februar verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsrechnungen für die Zusatzversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag beträgt unverändert 1,79 Euro pro 100 Euro Versicherungssumme.

Im Februar verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsrechnungen für die Zusatzversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Der Beitrag beträgt unverändert 1,79 Euro pro 100 Euro Versicherungssumme.

Der SVLFG-Vorstand hatte beschlossen, den Beitrag zur Zusatzversicherung auch im dritten Jahr konstant zu halten. Damit kann die Erhöhung von Geldleistungen im Falle eines Arbeitsunfalls als freiwillige Zusatzversicherung weiterhin günstig angeboten werden.

Die Leistungen der Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sind vielfältig. Der Schwerpunkt liegt in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Im Interesse möglichst niedriger Beiträge werden Verletztengeld und Renten für Unternehmer und ihre Familienangehörige seit jeher auf Basis von gesetzlichen Pauschbeträgen ermittelt. Die hieraus resultierenden Geldleistungen entsprechen aber in nahezu allen Fällen nicht dem tatsächlichen Einkommensniveau. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit kann es daher zu Einkommenseinbußen kommen. Eine Zusatzversicherung kann dies verhindern.

Die gesetzlich vorgegebenen Jahresarbeitsverdienste werden durch einen freiwilligen Zusatzjahresarbeitsverdienst erhöht. Für Unternehmer beträgt der gesetzliche Jahresarbeitsverdienst in diesem Jahr 11.666,26 Euro. Dieser Wert kann durch die Zusatzversicherung um bis zu 50.000 Euro angehoben werden. Entsprechend erhöhen sich dann die Geldleistungen im Versicherungsfall.

Dem folgenden Beispiel für Landwirte und Gärtner liegt ein Zusatzjahresarbeitsverdienst von 10.000 Euro (= Zusatzbeitrag von 179 Euro jährlich) zugrunde:

Verletztengeld täglich
- gesetzlicher Anspruch: 17,19 Euro
- mit Zusatzversicherung: 39,41 Euro
Verletztenrente monatlich (bei 30% Erwerbsminderung)
- gesetzlicher Anspruch: 194,44 Euro
- mit Zusatzversicherung: 361,11 Euro
Gesundheitsprüfungen oder Alterszuschläge kennt die Zusatzversicherung nicht. Informationen und Beispiele stehen im Internet unter www.svlfg.de > Versicherung Beitrag > Versicherung Berufsgenossenschaft > Zusatzversicherung. (SVLFG)

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